Sozialrecht

Im Sozialrecht werden die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat geregelt. Es sichert dem Bürger Hilfe zu, um ein menschenwürdiges Dasein zu führen, wenn er dazu aus eigener Kraft nicht (mehr) in der Lage sein sollte. Dabei handelt es sich unter anderem um den Anspruch auf das Existenzminimum „Hartz IV“. Das Sozialrecht umfasst aber weit mehr als das.

Nur die wenigsten Bürger können sich ohne Hilfe gegen Krankheit, den Pflegefall oder den Arbeitsplatzverlust absichern. Im Rahmen des sozialen Rechtsstaates greift hier der Staat mit diversen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) ein. Wie bei „normalen“ Versicherungen, wird in der Regel eine dieser Leistungen erst dann gewährt, wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.

Das Gegenstück ist das Fürsorgeprinzip. Dabei gewährt der Staat Leistungen, die nicht von einem zuvor gezahlten Beitrag abhängig sind. Zu diesen Leistungen zählen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw.

Aber: Behörden machen Fehler bei der Leistungsberechnung, Anträge sind oft komplex und unverständlich. Oft liegt es an Kleinigkeiten, dass sich die Höhe der Sozialleistung zu Ihren Gunsten ändert. Stellen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken!

Ich vertrete meine Mandanten seit Jahren erfolgreich gegenüber Behörden und Versicherungen, u. a. zu folgenden Schwerpunkten:

  • Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 (ALG 2): Ich prüfe Ihre Bescheide auf Fehler, die nachteilig für Sie sind, erhebe Widerspruch gegen zu niedrige Regelsätze, prüfe die Rechtswirksamkeit von Rückforderungen und unterstütze Sie bei Leistungskürzungen.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Sind die Rentenbescheide korrekt, was gibt es bei der Altersteilzeit zu beachten oder wie werden Alters- bzw. Erwerbsminderungsrenten beantragt? Bei diesen und vielen weiteren Fragen rund um die Rente stehe ich Ihnen zur Seite.
  • Sozialhilfe: Benötigen Sie eine Überprüfung der Bescheide und Bedarfsrechnungen?
  • Unfallversicherung: Gibt es Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft und Unfallkasse oder steht Ihnen Verletztengeld bzw. -rente zu?
  • Pflegeversicherung: Sind Sie oder Ihr Angehöriger der richtigen Pflegestufe zugeordnet worden? Haben Sie Ansprüche auf Pflegegeld?
  • Leistungen bei Schwerbehinderung: Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung für Ausgleichsleistungen und setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Versorgungsamt durch.

Bei diesen und vielen weiteren Fragen aus dem komplexen Sozialrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rufen Sie mich an!

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