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Grundstücks- und Nachbarrecht

„Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“. Dieser Satz Friedrich Schillers mag vielen durch den Sinn gehen, wenn er an Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht denkt. Denn in guter Nachbarschaft zu leben, ist nicht immer einfach. Ein gutes Miteinander, wie man es sich als Nachbar wünscht, setzt voraus, dass beide Seiten die eigenen Rechte und Pflichten kennen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade auf dem Gebiet des Nachbarrechts häufig Unklarheiten und Zweifel herrschen und nicht selten müssen sich die Gerichte mit Nachbarstreitigkeiten beschäftigen.

Die Schlichtung ist oft schwierig, denn es gibt kein Gesetz, in dem alle für Nachbarschaftsfragen relevanten Regeln enthalten sind. Bezüglich des Grundstücks- und Nachbarrechts müssen das Landes- und Bundesrecht, die Landesnachbarrechtsgesetze, aber auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beachtet werden.

Das Landesnachbarrechtsgesetz regelt den Grenzabstand bestimmter Pflanzen zur Grundstücksgrenze. Das BGB regelt, was passiert, wenn Äste und Wurzeln der Pflanzen über die Grenze ragen. Daneben spielen oft Vorschriften der Stadt oder Gemeinde eine Rolle. Bebauungspläne regeln bspw. die Art der zulässigen baulichen Nutzung (z. B. im Wohngebiet), Gestaltungspläne schreiben vor, welche Farbe die zu verwendenden Dachziegel haben dürfen. Grünflächenpläne regeln, welche Pflanzen Sie im Garten anpflanzen dürfen, Baumschutzverordnungen enthalten Regelungen für das Abholzen oder den Rückschnitt von Bäumen.

Sind die gesetzlichen Regelungen nicht eindeutig, müssen Gerichte das allgemeine „Rücksichtnahmegebot“ heranziehen, um damit einen Interessenausgleich zwischen den streitenden Nachbarn herzustellen. Dieses verpflichtet die Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme und kann im Ausnahmefall dazu führen, dass Sie als Eigentümer eines Grundstückes Einschränkungen hinnehmen müssen.

Verunreinigen und verstopfen Laub, Tannennadeln oder -zapfen vom Nachbargrundstück Ihre Dachrinne? In welchem Ausmaß müssen Sie Gaststättenlärm oder Froschgequake erdulden? Was können Sie tun, wenn Nachbars Hecken, Zäune, Wurzeln, Mauern, Zweige, Geräusche oder Gerüche Ihr Leben zu stark beeinträchtigen? Ich berate Sie dahingehend, ob und wie Sie sich gegen eine solche Beeinträchtigung wehren können.

Entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsangelegenheiten sind Kompetenz, Erfahrung und persönliches Engagement des Rechtsanwaltes. Neben der kompetenten Mandatsbearbeitung ist für mich die individuelle Beratung meiner Mandanten ein weiterer entscheidender Faktor für eine gute anwaltliche Betreuung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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