Familienrecht

Familie, Ehe, Partnerschaft – nicht immer enden die Verhältnisse glücklich und harmonisch. Kommt es zur Ehescheidung oder Trennung, müssen sich die ehemaligen Partner unter anderem hinsichtlich Unterhaltszahlungen für Kinder und den Ehegatten, zum Sorgerecht oder Güterrecht einig werden. Mit unserer juristischen Fachkenntnis unterstützen wir Sie in der schweren Trennungszeit bei der Neu-Regelung Ihrer familiären Angelegenheiten.

Die Probleme und Fragestellungen im Familienrecht sind vielfältig und bedürfen aufgrund der Gefühle, die dabei immer mit im Spiel sind, ein besonderes Fingerspitzengefühl seitens des beratenden Anwalts:

Sie möchten heiraten und sich vorher über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe beraten lassen?
Wir klären Sie darüber auf und ermitteln mit Ihnen gemeinsam den Bedarf für einen Ehevertrag und dessen Gestaltung. Hauptsächlich, wenn im Rahmen eines etwaigen Zugewinnausgleichs Gutachten zum Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie eingeholt werden müssen, kann ein solcher Ehevertrag nicht nur Kosten sparen, sondern auch eine einvernehmliche Trennung unterstützen.

Sie sind seit mehreren Jahren verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen sich trennen bzw. scheiden lassen?
Wir beraten Sie objektiv und neutral zu den Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen. Wenn es möglich ist, arbeiten wir gemeinsam auf eine einvernehmliche Scheidung hin und leiten die dafür notwendigen Schritte ein.

Sie leben vom Vater oder der Mutter Ihrer Kinder getrennt und können sich nicht über den Kindesunterhalt einigen?
Wir berechnen die Höhe des Kindesunterhalts oder zeigen Wege auf, wie sie sich dagegen wehren können.

Sie sind Vater eines unehelich geborenen Kindes, dessen Mutter das alleinige Sorgerecht besitzt?
Sie möchten unabhängig vom Umgangsrecht mehr Einfluss auf das Leben des Kindes nehmen können und daher das gemeinsame Sorgerecht beantragen? Wir beraten Sie und helfen bei der Durchsetzung Ihres Rechts.

Ihre Eltern müssen ins Pflegeheim die Einnahmen aus der Rente reichen nicht aus, um die Heimkosten zu decken?
Der Sozialhilfeträger übernimmt diese Kosten zwar, fordert aber Beträge von Ihnen als unmittelbarere Angehöriger zurück? Wir beraten, prüfen die Ansprüche und übernehmen die Korrespondenz mit dem Sozialhilfeträger.

Entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsangelegenheiten sind Kompetenz, Erfahrung und persönliches Engagement des Rechtsanwaltes. Neben der kompetenten Mandatsbearbeitung ist für mich die individuelle Beratung meiner Mandanten ein weiterer entscheidender Faktor für eine gute anwaltliche Betreuung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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