Erbrecht
Sofern kein Testament oder Erbvertrag erstellt wird, kommen beim Erben die gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Oft sind diese Regelungen jedoch nicht im Sinne des Vererbenden. Wenn Ihnen Ihre Hinterbliebenen am Herzen liegen und Sie sichergehen möchten, dass sie nach dem eigenen Tode versorgt sind und sich nicht zerstreiten, sollten Sie Vorsorge treffen. Setzen Sie z. B. mit einem Testament abweichende Regelungen für den Fall Ihres Todes fest, damit klar ist, wer welchen Teil des Vermögens erhält: die Kinder, der Ehepartner oder Lebensgefährte, eine Stiftung oder auch der Lieblingsverein.
Es geht dabei nicht nur ums Vererben von Geld. Zur Vermeidung von Streit unter den Erben, sollten Sie auch festlegen, wer persönliche Gegenstände, z. B. wertvollen Schmuck oder Möbel erhält.
Sie besitzen eine Immobile oder ein Unternehmen?
In diesen Fällen ist es unbedingt notwendig, die Firmennachfolge testamentarisch zu regeln oder das „Vorgehen“ mit der Immobilie zu bestimmen. Nur so kann man verhindern, dass Firmen oder Immobilien verkauft werden müssen, wenn ein oder mehrere Pflichterben auf die „Auszahlung“ des Erbes drängen.
Erben für Familie, Lebenspartnerschaften und Kinder
Ein besonderes Augenmerk sollte man weiterhin auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften und „Patchworkfamilien“ legen. Hier muss der Nachlass unbedingt geregelt werden. Ansonsten könnten der langjährige Lebenspartner und die nicht leiblichen Kinder leer ausgehen. Auch die soziale Absicherung des Partners und der Kinder spielt beim Erben eine zentrale Rolle. Sogar Regelungen zur Beerdigung und der Grabpflege können testamentarisch oder per Erbvertrag festgelegt werden.
Was genau ist das Pfilchteilsrecht?
Ein großer Bestandteil des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht. Weit verbreitet ist z. B. der Irrtum, man könne seine Kinder ohne Weiteres enterben, sodass diese dann keinerlei Ansprüche mehr auf das elterliche Erbe haben. Wer sichergehen möchte, dass die eigenen Nachkommen keine Ansprüche nach dem Tode haben, kann dies im Rahmen eines notariellen Vertrages regeln. Grundsätzlich ist auch ein Erbverzicht möglich.
Habe Sie Fragen zum Erbrecht oder benötigen eine Beratung zu Testament und Erbvertrag? Besitzen Sie einen strittigen Pflichtteilanspruch und möchten diesen durchsetzen?
Entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsangelegenheiten sind Kompetenz, Erfahrung und persönliches Engagement des Rechtsanwaltes. Neben der kompetenten Mandatsbearbeitung ist für mich die individuelle Beratung meiner Mandanten ein weiterer entscheidender Faktor für eine gute anwaltliche Betreuung.
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