Arzthaftungsrecht

Bei der Behandlung durch Ärzte und Chirurgen lassen sich Fehler nicht ausschließen, denn schließlich arbeiten hier auch nur Menschen. Wenn aber ein Patient durch eine Behandlung oder Operation in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest aus finanzieller Sicht einen bestmöglichen Ausgleich dafür zu schaffen. Damit hat der Patient die Möglichkeit, entweder eine alternative Behandlung anzugehen oder sich die Hilfen leisten zu können, die das Leben mit dem verursachten Schaden erträglicher machen.

Ein bedeutender Teil des Arzthaftungsrechts ist die Durchsetzung von Ansprüchen (Entschädigungszahlungen oder Schmerzensgeld) eines Patienten gegenüber Ärzten und deren Versicherern nach Diagnose-, Behandlungs- oder Kunstfehlern. Für Patienten ist es jedoch nur schwer nachvollziehbar, oft sogar unmöglich, eine fehlerhafte Behandlung zu erkennen. Meist kommen Missstände erst ans Licht, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Denn besonders in Situationen, die von Wut oder Verzweiflung geprägt sind, gibt ein beratender Rechtsbeistand Kraft und Hilfe zugleich. Wenn Sie den Eindruck haben, Opfer von „Ärztepfusch“ oder durch einen vermeidbaren ärztlichen Fehler geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei – es geht um Ihr Leben und Ihre Gesundheit!

Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Rechte als Patient durchzusetzen. Dazu analysiere ich jeden Einzelfall genau und veranlasse dessen medizinische Aufarbeitung. In meinen Arzthaftungsmandaten verfolge ich für Patienten Schadenersatzansprüche bzw. verteidigen Ärzte gegen Schadenersatzansprüche aus Behandlungsfehlern.

Entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsangelegenheiten sind Kompetenz, Erfahrung und persönliches Engagement des Rechtsanwaltes. Neben der kompetenten Mandatsbearbeitung ist für mich die individuelle Beratung meiner Mandanten ein weiterer entscheidender Faktor für eine gute anwaltliche Betreuung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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