Arbeitsrecht

Der Fachbereich des Arbeitsrechts ist unterteilt in die Zweige Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Die Vorschriften dazu sind in zahlreichen Gesetzen, z. B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Kündigungsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz oder dem Bundesdatenschutzgesetz verteilt.

Das Individualarbeitsrecht ist für jeden von uns im Alltag allgegenwärtig, da man entweder Arbeitnehmer im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ist oder selbst als Unternehmer Arbeitgeber für einen oder mehrere Arbeitnehmer ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vollzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung oder eine geringfügige Beschäftigung handelt.

Im Individualarbeitsrecht vertrete ich Sie in Kündigungsschutzverfahren, bei Änderungskündigung, ausstehendem Gehalt und fehlendem Arbeitszeugnis, bei Versetzung, Abmahnung, Mobbing oder in anderen Verfahren außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht. Ich berate Sie zu Arbeitsvertrag, zur Arbeitszeitregelung und Elternzeit sowie zu Teilzeitansprüchen.

  • Sie haben als Arbeitnehmer die Kündigung erhalten?
  • Sie sind Arbeitgeber und möchten eine Kündigung aussprechen?
  • Ihr Arbeitsvertrag enthält unverständliche Klauseln?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich nun verhalten sollen?
  • Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet und Sie haben kein Arbeitszeugnis erhalten oder ein Zeugnis, das unzutreffende Angaben enthält?

In vielen Fällen des Individualarbeitsrechts ist eine frühzeitige anwaltliche Hilfe und Beratung von Vorteil, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen.

Im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht, umfasst das Kollektivarbeitsrecht das Tarifvertragsrecht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bzw. Arbeitgeber sowie das Betriebsverfassungsrecht, das die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regelt. Es ist wesentlich unbekannter, da es vielen kleineren Betrieben kaum zur Geltung kommt.

Ich berate Sie im Kollektivarbeitsrecht zu Firmentarifverträgen, bei der Gründung eines Betriebsrates sowie bei den rechtlichen Möglichkeiten und der Reichweite der Mitbestimmung der Mitarbeiter und des Betriebsrates.

Entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsangelegenheiten sind Kompetenz, Erfahrung und persönliches Engagement des Rechtsanwaltes. Neben der kompetenten Mandatsbearbeitung ist für mich die individuelle Beratung meiner Mandanten ein weiterer entscheidender Faktor für eine gute anwaltliche Betreuung.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf! Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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